Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle geschlossenen Verträge der Neuwagenexperten.de gelten folgende Geschäftsbedingungen. Stand: 29.12. 2009

1. Tätigkeit

Die Firma neuwagenexperten.de kalkuliert auf Wunsch des Kunden Angebote für
Fahrzeuge, die ausschließlich von autorisierten Händlern geliefert werden. Bei allen
Angeboten handelt es sich um deutsche Fahrzeuge. Die Fahrzeuge sind neu und werden
entweder ohne Zulassung, oder mit einer Tageszulassung ausgeliefert. Sollte eine
Tageszulassung erforderlich sein, wird im Angebot/ Vermittlungsauftrag explizit
darauf hingewiesen. Die Angaben über die Herstellernachlässe dienen zur Information
und sind unverbindlich. Die Konditionen werden erst nach Zusendung der Auftrags-
bestätigung des jeweiligen Händlers an den Kunden verbindlich.

2. Haftung

Alle durch die Firma neuwagenexperten.de genannten Preise, Lieferzeiten oder
Angaben zu den Fahrzeugen erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Irrtümer bleiben
vorbehalten. Bei Lagerfahrzeugen bleibt der zwischenzeitliche Verkauf vorbehalten.
Die Firma neuwagenexperten.de tritt lediglich als Vermittler zwischen Kunde und
Händler auf. Ein Kaufvertrag kommt grundsätzlich nur zwischen dem Kunden und
dem Händler zustande. Analog kommt ein Finanzierungs-, oder Leasingvertrag nur
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Institution zustande. Die Firma
neuwagenexperten.de haftet nicht für aus diesen Vertragsverhältnissen
möglicherweise entstehenden Ansprüche, gleich welcher Art.

Provisionsansprüche gegenüber der Firma neuwagenexperten.de, die durch eine
Weitervermittlung eines anderen Vermittlers entstehen, werden nur dann gezahlt,
wenn die Firma neuwagenexperten.de, diese auch vorher vom ausliefernden
Händler erhalten hat.

3. Kosten

Die Erstellung eines Angebotes erfolgt kostenlos. Provisionen, Gebühren, oder
Ähnliches werden dem Kunden nicht angelastet. Die Firma neuwagenexperten.de
erhält Provisionen, Gebühren, oder Ähnliches, grundsätzlich vom jeweiligen
Händler, Kreditinstitut, oder Leasingunternehmen.

4. Zahlungen

Der Kaufpreis sowie eventuelle Nebenleistungen sind ausschließlich bei der
Fahrzeugübergabe beim ausliefernden Händler fällig, es sei denn, es wird eine
Werksabholung vereinbart. Dann sind der Kaufpreis sowie eventuelle
Nebenleistungen an den Vertragshändler vorab zu leisten. Bei Lieferung über
Spedition zum Wohnort des Käufers, wird der Fahrzeugbrief als Gegenwert
per Post zugestellt. Nach Zahlungseingang wird das Fahrzeug an die Adresse
des Käufers gegen Aufpreis geliefert. Die Zahlungsbedingungen entnehmen
Sie bitte Ihrem jeweiligen Vertrag mit dem ausliefernden Händler.
Die vereinbarten Preise sind Festpreise, ohne Abzug von Skonto.

5. Datenschutz

Ihre Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer
Anfragen genutzt. Eine Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten, für vor-
genannte Zwecke, kann an die Partner der Firma neuwagenexperten.de
erfolgen. Sie können selbstverständlich jederzeit schriftlich widerrufen
werden.

6. Sonstiges

Von Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Dieses gilt auch für jede Individualabrede, auch dann, wenn
sie die Durchbrechung dieser Bedingungen, bewirken. Für die Zusicherung
von Eigenschaften ist die Schriftform erforderlich.

7. Quellen/Lieferantenschutz/Strafversprechen

Der Kunde sichert der Firma neuwagenexperten. de und deren Partnern
durch die Auftragserteilung verbindlich zu, nicht im Auftrag von Fahrzeug-
herstellern, mit diesen verbundenen Unternehmen, oder von diesen
beauftragten Dritten “Testkäufen” oder “Testvermittlungen” bei der Firma
neuwagenexperten.de und deren Partnern vorzunehmen, durch welche
der Firma neuwagenexperten.de und deren Partnern, sowie deren Quellen,
Lieferanten, oder ausliefernde Händler ein Schaden, insbesondere
wirtschaftlicher, oder auch materieller Art, infolge von Verlust des Händlers,
oder Einstellung der Kooperation, entstehen kann. Im Fall eines “Testkaufes”,
oder “Testvermittlung”, wird die Firma neuwagenexperten.de und deren
Partner
von dem Recht, Schadensersatz von allen Schadensverursachern,
insbesondere vom Hersteller, mit diesem verbundenen Unternehmen,
sowie etwaigen Dritten, zu fordern, umfänglich Gebrauch machen.
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde im Falle eines “Testkaufs”
oder “Testvermittlung” bereit, an die Firma neuwagenexperten.de und
deren Partner
eine Geldsumme, in Höhe der mit dem jeweiligen Händler
vereinbarten Provisionen, als pauschalen Schadensersatz zu zahlen, es
sei denn, der Kunde kann beweisen, dass der Firma neuwagenexperten.de
und deren Partnern kein, bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
Sofern dieser Nachweis gelingt, reduziert sich der vorgenannte Anspruch
auf das festgestellte Maß. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde im
Falle eines “Testkaufes” oder “Testvermittlung” dazu bereit, der Firma
neuwagenexperten.de
und deren Partnern den Schaden, insbesondere
den Wegfall von Provisionen, zu ersetzen, der der Firma
neuwagenexperten.de
und deren Partnern, dadurch entsteht, dass
der betroffene Händler aufgrund des “Testkaufes” oder “Testvermittlung”
nicht mehr mit der Firma neuwagenexperten.de und deren Partnern
zusammenarbeitet. Wird diese Zusammenarbeit in engem zeitlichem
Zusammenhang mit dem “Testkauf” oder “Testvermittlung” durch den
Händler beendet, gilt die zu widerlegende Vermutung der Ursächlichkeit
des “Testkaufes” oder “Testvermittlung” für die Beendigung. Der Ersatz
wird auf Basis der Provisionszahlungen innerhalb der zurückliegenden
zwölf Monate, ab der letzten gemeinsamen Auftragsabwicklung,
errechnet. Der Ersatz ist jährlich bis zum dritten Werktag des Jahres in
vorgenannter Höhe zu entrichten. Die Ersatzzahlungen sind auf zehn
Jahre begrenzt. Die Firma neuwagenexperten.de und deren Partner
sind als neutrale unabhängige Vermittler in der Fahrzeugbranche
weder an Hersteller, deren Vertriebsstruktur, noch deren
Vertriebsauflagen, oder Angaben gebunden. Entsprechend weisen
die Firma neuwagenexperten.de und deren Partner, ausdrücklich jede
Verantwortung, für damit verbundene Umstände und Ereignisse, sowie
Handlungen und Unterlassungen von Personen, die für den jeweiligen
Hersteller, bzw. im Rahmen der vorgenannten Strukturen, tätig sind,
von sich. Die oben genannten Schadensersatzforderungen gelten für
Testkäufe, Testvermittlungen und Testangebotsanfragen!

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz des
Vermittlers. Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten
sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue
Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder
nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungs-
gehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes
gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die
Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken,
die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach
dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt
von ihnen bedacht worden wäre.

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